Rauchmelder retten Leben

15.12.2014

Bereits in 13 Bundesländern gilt bis dato die Pflicht, in Neubauten Rauchmelder zu installieren. Hierzu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Berlin folgt 2016.

Nach der gesetzlichen Regelung müssen alle Neubauten Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausstatten. Für bestehende Wohnungen existieren bestimmte Fristen, innerhalb derer nachgerüstet werden muss.

Stellt sich bei einem Brand heraus, dass kein Rauchmelder vorhanden war und dass dies nachweislich zu einer Vergrößerung des Schadens am Gebäude oder Hausrat geführt hat, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.

Eine Übersicht zur Rauchmelderpflicht der einzelnen Bundesländer finden Sie unter der Adresse www.rauchmelder-lebensretter.de

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