Versicherungswerte in Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung - Hinweise zur korrekten Jahresmeldung

05.04.2023

Da uns immer wieder Rückfragen zur korrekten Meldung der Versicherungswerte in der Geschäfts- inhalts und Lagerversicherung erreichen, möchten wir Sie als unsere Kunden nachfolgend informieren, wie die korrekte Meldung zu diesen Versicherungsverträgen erfolgen sollte. So können Sie vermeiden, dass im Schadenfall eine Kürzung der Versicherungsleistung infolge Unterver- sicherung erfolgt.

In der Regel müssen diese Werte jährlich der Versicherungsgesellschaft neu mitgeteilt werden. Unabhängig davon, ob die Versicherungsgesellschaft Ihnen dazu einen Fragebogen sendet oder nicht. Dabei ist folgendes zu beachten:

  1. Die richtige Höhe der Versicherungssumme, die an die Versicherungsgesellschaft zu melden ist, ist immer der Wert, der bei einem möglichen Schadenfall mindestens der eingetretenen Schadenhöhe entspricht. Daher sollte darauf geachtet werden, dass z. B. bei schwankenden Lagerbeständen immer der höchste Betrag anzusetzen ist, der im vergangenen Jahr erreicht wurde. Sollte absehbar sein, dass dieser Wert im laufenden Jahr zu niedrig sein wird, so ist der höhere (aktuelle) Wert anzusetzen. Nur so ist sichergestellt, dass im Schadenfall die Versicherungssumme zur Regulierung eines anfallenden Schadenfalls ausreicht. Die Ermittlung eines Versicherungswertes zu einem gewählten Stichtag ist hier nicht zielführend.
  2. Es ist immer der aktuelle Neuwert sämtlicher Büro- und Geschäftsausstattung, EDV Ausstattung, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge, Lagersysteme, fertige und unfertige Erzeugnisse usw. (kurz: alles, was sich in Ihrem Betrieb und den dazugehörigen Gebäuden befindet) zu melden. Die aktuellen Buchwerte sind nicht korrekt, da diese um Abschreibungen usw. verminderte Werte darstellen. Daneben sind in die zu meldenden Werte auch mögliche Preissteigerungen (wie wir sie zur Zeit im z.B. Rohstoffsektor erleben) anzusetzen. Da im Schadenfall immer der aktuelle Neuwert aller beschädigten Sachen versichert ist, muss dieser auch jährlich gemeldet werden. Dies wird normalerweise in Versicherungsverträgen, jährlich vom Versicherer durch die Dynamik (Anpassung der versicherten Werte durch die Steigerung der Indizes des statistischen Bundesamts) vorgenommen.

Für Rückfragen dazu melden Sie sich bitte bei uns.

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